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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von Ponyreitglück Carolin Chaloupka, Stand: 01.01.2023

§1 Terminvereinbarung und Buchung der Reitstunden

Das Reiten ist grundsätzlich nur nach Voranmeldung zu den individuell vereinbarten Terminen möglich. Dies geschieht persönlich, telefonisch oder schriftlich per Email, SMS oder WhatsApp. Nach erfolgreicher Terminvereinbarung erhalten Sie von uns eine Terminbestätigung per Email, Nachricht als SMS oder WhatsApp.

Es gibt die Möglichkeit Einzelstunden zu vereinbaren oder 10er-Guthaben rabattiert zu erwerben. Die Guthaben sind nicht übertragbar und werden bei Nichtnutzung oder nur teilweiser Nutzung nicht erstattet. Die Guthaben müssen innerhalb von 12 Monaten aufgebraucht werden, danach verfallen sie. Absagen von gebuchten Reitstunden sind bis zu 24 Stunden vor der Reitstunde kostenfrei in schriftlicher Form per Email, SMS oder WhatsApp möglich. Bei späteren Stornierungen oder beim Nichterscheinen des Reitschülers verfällt das Guthaben für die Reitstunde ohne Erstattung. Wurden Einzelstunden gebucht, liegt es im Ermessen der Reitschule, ob eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50% einer Reitstundenvergütung in Rechnung gestellt wird. Ein Anspruch auf Nachholung der versäumten Reitstunde besteht nicht.

Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach §19 UStG.


§2 Organisation und Ablauf der Reitstunden

Zeitverluste durch Gründe, die beim Reitschüler liegen – zu spät kommen, Pferd nicht sauber und nicht ordentlich vorbereitet – werden nicht nachgeholt. Bei Verspätungen liegt es im Ermessen des Reitlehrers, ob noch am Unterricht teilgenommen werden kann oder nicht. Im Falle des Nichtreitens und wenn minderjährige Reitschüler sich nicht im Reitbereich aufhalten, besteht keine Aufsichtspflicht für die Reitschule.

Der Reitunterricht besteht nicht nur aus der Reiteinheit, sondern auch aus der Zeit um Vor- und Nachbereiten, in denen das Pferd vom Reitschüler gemeinsam mit dem Reitlehrer geputzt und gesattelt wird. Nach der Reiteinheit gehört auch das Absatteln, Versorgen des Pferdes und das Aufräumen des Putz- und Sattelzeugs zum Unterricht. Das Versorgen der Pferde hat Priorität, d.h. wenn ein Reitschüler zu spät kommt, dann wird dies von der Reitzeit und nicht von der Zeit zum Versorgen des Pferdes abgezogen.

Die inhaltliche Gestaltung der Reitstunde obliegt ausschließlich dem Reitlehrer. Wir behalten uns vor witterungsbedingt, z.B. bei Hitze, die Reiteinheiten so zu gestalten, dass die Pferde nicht überanstrengt werden. Daraus leitet sich kein Ersatzanspruch wegen gekürzter Reitzeit ab.

Die Einteilung der Reitpferde bei Stunden und Ausritten erfolgt durch den Reitlehrer und ist abhängig von dem Wohlbefinden der Pferde. Nach Möglichkeit werden wir die Wünsche und Vorlieben der Reitschüler berücksichtigen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd oder einen bestimmten Reitlehrer besteht nicht. Zur Ausrüstung der Reitschüler gehört ein Reit- oder Fahrradhelm, feste, über Knöchel hohe Schuhe und Handschuhe. Keine Turnschuhe!
Das Tragen eines Helms ist Pflicht, Ausnahmen werden nicht gestattet!


§3 Haftung
Die Reitschule haftet im Rahmen ihrer Reitlehrer- und Schulpferdehaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Reitschule haftet nur dann für einen Unfall, wenn sie ihn durch Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht oder zurechenbares Fehlverhalten der Reitlehrer verursacht hat. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Für Schäden, die durch den Reitschüler oder deren/dessen Begleitung oder Besucher an Sachgegenständen, Menschen oder Tieren entstehen (fahrlässig, grob fahrlässig oder unter Vorsatz) haftet der Reitschüler bzw. dessen Eltern. Ein Defekt oder der Verlust von Gegenständen oder Reitzubehör ist der Reitschule sofort zu melden.


§4 Allgemeine Verhaltensregeln auf Reitgelände, Stall und Pferdeboxen

Das Betreten von Pferdeboxen oder Koppeln ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Reitschule, eines Reitlehrers oder einer anwesenden Fachkraft der Stallung verboten.
Im gesamten Stall- und Hofbereich ist das Rauchen und offenes Feuer verboten. Das Jugendschutzgesetz hat auch hier seine vollumfängliche Gültigkeit, d.h. Kindern und Jugendlichen ist das Mitführen und Konsumieren von alkoholischen Getränken und Zigaretten untersagt.
Das Mitführen von Hunden ist gestattet, jedoch sind diese an der Leine zu führen. Für Kinder und Personen, die sich außerhalb einer Reitstunde auf unserem Gelände befinden können wir keine Verantwortung übernehmen. Ihr Aufenthalt geschieht auf eigene Gefahr.

Die Reitschule behält sich vor, diese AGB und die Preisliste jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten auf der Internetseite veröffentlicht bzw. in der Stallung Petra Schinke, Erbenschwang 38, 86980 Ingenried ausgehängt. Guthaben können immer zu alten Konditionen aufgebraucht werden.
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist oder aufgrund neuer Richtlinien unwirksam wird, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

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